In dieser Liste der Naturdenkmäler in Hagen sind zusammenfassend die Naturdenkmäler (ND) in der kreisfreien Großstadt Hagen in Nordrhein-Westfalen aufgeführt.

Rechtliche Grundlagen der Naturdenkmalausweisungen sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Landesnaturschutzgesetz NRW. In Abhängigkeit vom baurechtlichen Bereich innerhalb der Stadt sind in Hagen zwei verschiedene Rechtswerke maßgeblich: der Landschaftsplan (LP) und eine ordnungsbehördliche Verordnung (Naturdenkmalverordnung, ND VO). Insgesamt sind in Hagen 113 Naturdenkmäler ausgewiesen (Stand 11/2016). Davon befinden sich 62 im Landschaftsplanbereich und 51 im Geltungsbereich von Bebauungsplänen bzw. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Unter Schutz stehen v. a. markante Bäume und Baumgruppen sowie 23 i. w. S. geologische Objekte.

Naturdenkmäler im Außenbereich (Landschaftsplan)

Die folgenden Naturdenkmäler befinden sich im baurechtlichen Außenbereich (Landschaftsraum außerhalb der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“). Sie sind durch Festsetzungen im Hagener Landschaftsplan geschützt, der am 10. September 1994 in Kraft trat. Die Naturdenkmal-Kennungen entsprechen den laufenden Nummern bzw. Unterabschnitten im Landschaftsplan.

Bäume

Im Landschaftsplan-Abschnitt 1.3.2.1 sind die folgenden, als Naturdenkmal geschützten Bäume und Baumgruppen erfasst. In den meisten Fällen handelt es sich um freistehende, landschaftsbildprägende oder besonders mächtige Bäume. Teilweise sind auch heimatkundliche Aspekte relevant (z. B. mutmaßliche Gerichtsbäume, alte Hofbäume). Die Bäume zeichnen sich in Art, Wuchsform, Alter und Größe durch Seltenheit, Eigenart oder Schönheit aus. Die Schutzausweisung erstreckt sich jeweils auf die gesamte Fläche unterhalb der Baumkrone (Traufbereich).

Höhlen, Stollen, Findlinge, Steinbruchwände, Dolinen

Im Landschaftsplan-Abschnitt 1.3.2.2 sind die folgenden, als Naturdenkmal geschützten geologischen Objekte erfasst. Es handelt sich um natürliche Höhlen, Findlinge und Dolinen sowie um künstlich entstandene Bergbaustollen, Bunker und Steinbruchwände. Für den Naturschutz relevant sind diese v. a. aus naturwissenschaftlichen Gründen, als Sonderstandorte oder auch als Quartiere für Amphibien, Reptilien und Fledermäuse.

Naturdenkmäler in Innenbereich (Naturdenkmalverordnung)

Die folgenden Naturdenkmäler befinden sich im baurechtlichen Innenbereich (Gebiete der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“). Sie sind durch die Hagener Naturdenkmalverordnung geschützt, die am 26. März 2012 in Kraft trat. Die Aufstellung der Verordnung wurde 1999 eingeleitet; eine erste Änderung (Erweiterung/Aktualisierung) wurde 2014 beschlossen. Für die Verordnung gilt eine Laufzeit von 10 Jahren, d. h. über eine Weiterführung bzw. eine neue Schutzverordnung wird bis März 2022[veraltet] zu entscheiden sein. Sofern dies nicht geschieht, entfällt der Naturdenkmalstatus automatisch mit Ende der Verordnungsgültigkeit.

Hintergrund der Naturdenkmalverordnung war eine Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg von 1997, mit der die Stadt Hagen auf die anstehende Aufhebung der Naturdenkmal-Altverordnungen des Kreises Iserlohn und des Ennepe-Ruhr-Kreises von 1974 hingewiesen wurde. Dies betraf Bereiche, die seit der Gebietsreform 1975 zum Stadtgebiet Hagen gehören. Die beiden Altverordnungen beinhalteten insgesamt noch neun Naturdenkmäler (Bäume bzw. Baumgruppen), von denen zwei zwischenzeitlich durch den Hagener Landschaftsplan als Naturdenkmal unter Schutz gestellt wurden.

Noch bevor die Naturdenkmalverordnung 2012 in Kraft trat, wurde im November 2007 die Baumschutzsatzung der Stadt Hagen nach einem Mehrheitsbeschluss des Rates außer Kraft gesetzt. Dies wurde v. a. mit Kosteneinsparungen begründet. Durch die seit 1986 geltende Satzung waren im Innenbereich ältere Bäume mit bestimmten Stammumfängen grundsätzlich geschützt und durften nur mit Genehmigung gefällt werden. Die Aufhebung der Satzung sorgte für Bürgerproteste, u. a. wurden 1400 Unterschriften für die Beibehaltung des Baumschutzes gesammelt. Nach Aufhebung der Baumschutzsatzung kam es, wie erwartet, zu vermehrten Baumfällungen.

Bäume

In der Naturdenkmalverordnung sind die folgenden Objekte – ausschließlich Bäume bzw. Baumgruppen – erfasst. Die meisten wurden als ortsbildprägende Einzelbäume unter Schutz gestellt. Einige sind auch dendrologisch interessant (z. B. Ginkgo) oder besonders alt (z. B. Priorlinde). Etwa ein Drittel dieser Naturdenkmäler ist in städtischem Besitz.

Die Kennungen der Naturdenkmäler im Innenbereich beginnen mit N, M, ED oder HO, gefolgt von laufenden Nummern. Die Buchstaben stehen für die Hagener Stadtbezirke Nord, Mitte, Eilpe/Dahl und Hohenlimburg (im Innenbereich des Stadtbezirks Haspe ist kein Naturdenkmal ausgewiesen).

Nicht (mehr) vergebene Naturdenkmal-Kennungen

Außenbereich (Landschaftsplan)

In der folgenden Liste sind die ehemaligen Naturdenkmäler im Außenbereich erfasst.

Innenbereich (Naturdenkmalverordnung)

In der folgenden Liste sind die in der Naturdenkmalverordnung fehlenden laufenden Nummern aufgeführt. Es handelt sich um Objekte im Innenbereich, die zuerst vom städtischen Umweltamt vorgeschlagen (geplant) waren, aber in der 2012 beschlossenen Naturdenkmalverordnung nicht ausgewiesen wurden. In den meisten Fällen war die Schutzwürdigkeit durch zwischenzeitliche Veränderungen nicht mehr gegeben.

Siehe auch

  • Liste der Naturschutzgebiete in Hagen
  • Liste der Landschaftsschutzgebiete in Hagen

Weblinks

  • Landschaftsplan der Stadt Hagen (PDF; Naturdenkmalfestsetzungen auf S. 293–341)
  • Naturdenkmalverordnung der Stadt Hagen (PDF; Text der Rechtsvorschrift 60.69.01 ohne ND-Liste)
  • Bürgerinformationssystem der Stadt Hagen (Recherchemöglichkeit zu Details der Naturdenkmalverordnung, Änderungsvorlagen und Beschlüssen)

Einzelnachweise

Anmerkungen


Naturdenkmäler Stadt Hagen

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